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Solarenergie: geringer Nutzen – hohe Kosten

erste Generation fällt endlich aus der Förderung heraus

Zum 31.12.2020 endet für Betreiber von Photovoltaikanlagen der ersten Generation die Einspeisevergütung. Da werden sicherlich viele Kullertränen vergossen werden, zumal die ersten Anlagen ab 2000 bis 2005 mit üppigen 50,62 Ct pro Kilowattstunde erzeugtem Strom 20 satte Jahre lang subventioniert wurden.

Und zwar unbhängig davon, ob der über den Selbstbedarf hinaus-gehende eingespeiste Strom in das Verteilnetz des Netzbetreibers benötigt wurde bzw. wird oder nicht. Die Netzbetreiber sind nach wie vor gesetzlich verpflichtet, den Zappelstrom bevorrechtigt ein-zuspeisen. Unser Mitleid hält sich daher in Grenzen, da die Allgemeinheit den nicht grundlast-und marktfähigen Solarstrom wie auch den unzuverlässigen Windstrom bezahlen muss, ohne irgendeinen Nutzen davon zu haben. 

Es ist daher recht und billig, dass dieser Spuk nun endlich ein Ende hat, wenn auch nur teilweise. Die Befürchtung des Bundesver-bandes Solarstrom, dass ab Januar 2021 über 100.000 Solaran-lagenbetreiber ihre Anlagen nicht mehr wirtschaftlich nutzen könnten und diese dann abschalten müßten, teilen wir nicht. Das Gesetz sieht auch nach Ablauf der EEG-Förderung die Möglichkeit der Netzanbindung vor.

Im Rahmen einer sog. „sonstigen Direktvermarktung“ steht es dem Betreiber frei, einen Vertrag mit einem Energieversorungsunter-nehmen abzuschließen, der den Strom dann im 15 Minuten-Takt abrechnet und am Markt verkauft.

Außerdem hat der Betreiber die Möglichkeit, die Eigenverbrauchs-quote zu erhöhen. Dazu muß er die Anlage umrüsten und mit einem zusätzlichen Batteriespeicher ausstatten. Für jede selbst genutzte Kilowattstunde Solarstrom muß der Betreiber dann nur 3 Ct pro kWh als EEG-Umlage bezahlen anstatt 31,94 Ct. Und aus dem Über-schussstrom könnte der Anlagenbetreiber dann auch noch sein E-Auto mit Strom laden. Das gilt aber nur für Betreiber von Haus-anlagen bis 15 KWp.

Ein kleiner Wehrmutstropfen bleibt jedoch noch: die Kleinanlagen-betreiber ab 7 KWp müssen ein Smart-Meter und ein Gateway gem. Messstellenbetriebsgesetz einbauen, damit Sie bei Überlastung des Netzes einzeln abgeschaltet werden können.  Darüber hinaus muß ein neuer Wechselrichter und ein neuer Überspannungs-schutzschalter eingebaut und die Anlage muß neu angemeldet werden. Unser Tipp: bei der Gelegenheit sollten die Module von einer Fachfirma gleich mit gereinigt werden. 

Für die Betreiber von größeren Solaranlagen ab 500 KWp wird die Angelegenheit dagegen deutlich teurer.

Endlich Realität Für Großanlagen wird das Betreiberrisiko eingeführt

Die Betreiber von Solaranlagen, die über 500 KWp an Leistung erzeugen, werden ab Januar ihre Anlagen auf dem PC auf ihre Wirtschaftlichkeit hin überprüfen müssen, denn diese werden vom Staat zukünftig nur noch dann sub-ventioniert, wenn diese sich an öffentlichen Ausschreib-ungen der Netzbetreiber beteiligen und den geringsten Strompreis anbieten.

Nur diese erhalten dann den Zuschlag für eine Beihilfe von 20 Jahren. Um den Anstieg der Stromkosten zu bremsen, wird die Einspeisevergütung auf 8,2 Ct je kWh gedeckelt. 

Anlagenbetreiber, die sich an einer öffentlichen Ausschreib-ung beteiligen, dürfen darüber hinaus den erzeugten Strom auch nicht mehr selbst verbrauchen. Die Leistungshöchst-grenze wird von 1120 MW auf 200 MW ebenfalls gedeckelt. Bei Investitionskosten im sechsstelligen Bereich wird sich für viele Investoren daher die Frage stellen, ob eine Neu-anlage bei einer mageren  Rendite von 3 bis 5 %  überhaupt noch wirtschaftlich zu betreiben ist.

Und das ist eine gute Frage. Zwingt sie die Betreiber doch, sich aus dem bisherigen Schlaraffenland ohne unter-nehmerisches Risiko verabschieden zu müssen und sich den harten Marktbedingungen zu stellen.         

unsere Kritik Solaranlagen haben einen geringen Nutzen und kosten viel Geld

Bereits in 2016 hatten wir diese Kritik vorgetragen. ( siehe >hier) Aus gegebenem Anlass wollen wir diese um weitere Überlegungen ergänzen.

Ausgangspunkt bildet die Tatsache, dass die Stromgewinnung aus Sonnenlicht besonders von den Tages- und Jahreszeiten abhängt. Bei bedecktem Himmel, bei Regen, bei Schnee und Nachts liegt die Modulleistung bei Null. Diese Anlage tragen insoweit in keinster Weise zur Versorgungssicherheit bei.

Die vom Bundespräsidenten eingesetzte Monopol-kommission stellte in Ihrem Sondergutachten „Ener-gie 2011– Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten“ bereits am 12.09.2011 fest, dass die Photovoltaik eine ineffiziente und teure Technik sei, die auch klimatisch ungeeignet ist. Sie forderte da-her eine stärkere Integration in den Wettbewerb.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien hielt da-gegen. Daher fürchtete sich die damalige Bundes-regierung davor, die lukrativen Einspeisevergütungen umgehend zu kürzen.

Das wäre aber schon in 2011 sinnvoll gewesen, da der Anteil der Photovoltaik an der Gesamtstromer-zeugung gerade einmal bei 3,2 % lag. Das Geld, das die Solarpanels kosten, ging darüber hinaus zu 60 % nach China. Und das techn. Know-How wurde gleich mitverkauft.

Die staatliche KfW-Bank gab China 75 Mio. EUR als zinsgünstiges Darlehen für den Aufbau von Solar-fabriken auf den Weg, damit diese dann den euro-päischen und deutschen Markt mit billigen Solar-panels überschwemmen konnten.  Daher sind die Arbeitsplätze in diesem Bereich in Deutschland auch weitgehend weggebrochen.   

Vor allem die Herstellung von ultrareinem Silizium ist unglaublich energieintensiv. Der Strom für die Herstellung stammt aus Kohlekraftwerken. Um einen Qudrat-meter Solarpanels herstellen zu können, benötigt man nach Angaben der Pekinger Jiatong-Universität über 300 kg Kohle. Dabei werden 1100 kg CO2 freigesetzt.

Die durchschnittliche Ausbeute der eingesetzten Panels liegt gerade einmal bei 86 Kilowattstunden pro Jahr. MIt zunehmendem Alter häufen sich darüber hinaus die Betriebsstörungen. Über die gesamte Lebensdauer von rd. 25 Jahren beträgt die Jahresstromproduktion nur etwa 2000 kWh pro Quadratmeter Solarpanel. 

Nachhaltigkeit sollte anders buchstabiert werden
 
Die Deckelung der Soalarstrom-Einspeisevergütung und die Einführung des Betreiberrisikos ist daher der Schritt in die richtige Richtung. Mittelfristig sollte die Photovoltaik wie auch die Windkraft ganz aus der Förderung herausfallen, da sie weder einen Klimabeitrag leisten noch geeignet sind, den Strombedarf zuverlässig und preiswert zu decken. Von der ständigen Überlastung unserer Netze durch Wind-und Photovoltaik-Anlagen ganz zu schweigen.
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Solarenergie hatte einen Anteil von 7,4 % an der Bruttostromerzeugung in 2019. Quelle: Statista.com 2020

Quellenhinweise:

Die Weltwoche vom 15.5.2014, Frankfurter Rundschau vom 23.05.2016, ovb-online.de vom 27.05.2016; n-tv.de vom 14.09.2020; Keil, Günter: Die Energiewende ist schon gescheitert, 1. Auflg., Europäisches Institut für Klima und Energie (Hrsg.), Vilnius (Litauen) 2012, S. 40 ff sowie RK-Redaktion vom 13.11.2020 

Fotonachweise:

Header: Solarstrom-Warnschild: Ulrike Leone, Veränderung: Revierkohle, grosse Solarpanels: Loretta Menchini, pixa-bay.com

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