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Smart-Metering: lückenlose Kontrolle oder harmlose Verbrauchsmessung ?

Zwangseinbau von Smart-Metern beginnt

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Nach dem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die eingereichten Messgeräte der Messstellenbetreiber  auf Ihre Datensicherheit hin überprüft hat, erfolgt ab dem 24.02.2020 der Einbau von digitalen Stromzählern flächendeckend für alle Haushalte. Für Unter-nehmen gilt die Einbaupflicht bereits seit 2017.

Die Stromkunden haben kein Widerspruchsrecht und müssen den Einbau dulden

Grundlage bildet das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und das Messstellen-betriebsgesetz. Dabei wird zwischen Messeinrichtungen ohne Kommunikationsmodul und Messeinrichtungen mit Kommunikationsmodul unterschieden. Was heißt das ?

Der digitale Stromzähler ersetzt den bisherigen analogen Ferraris-Stromzähler. Soweit der Stromverbrauch unter 6000 kWh pro Jahr bleibt, kann der örtliche Messstellenbetreiber optional entscheiden, ob er einen einfachen digitalen Stromzähler oder einen digitalen Stromzähler mit einer Kommunikationsbox, Gateway genannt, einbaut. Ein schlichter Stromzähler sendet und empfängt keine Daten. Die Daten verbleiben im Messsystem des Verbrauchers und müssen mit Hilfe einer Taschenlampe wie beim herkömmlichen Zähler abgelesen werden. Nur umständ-licher. Soweit Privathaushalte die seit 2010 im Handel angebotenen Stromzähler bereits einge-baut haben, dürfen diese Altzähler noch 8 Jahre lang weiter genutzt werden.

Anders ist das bei intelligenten digitalen Messsystemen mit einem Gateway. Hier erhält der Stromversorger nicht nur die Verbrauchswerte, sondern er kann auch feststellen, welche Geräte zu welcher Uhrzeit Strom verbraucht haben. Soweit der Kunde in seinem Haus ein Smart-Home-System installiert hat, kann er in Zukunft alle elektrischen Geräte an-oder ausschalten. Nach offizieller Lesart soll so das Kostenbewußtsein gestärkt werden. Außerdem eröffnet das Smart-Metering die Möglichkeit für den Stromversorger säumigen Kunden den Saft aus der Ferne ab-zuschalten und natürlich auch die Fernablese.

Stromkunden, die mehr als 10.000 kWh im Jahr verbrauchen oder steuerbare Verbrauchsein-richtungen wie z.B. eine Wärmepumpe, eine Photovoltaik-Anlage oder eine Nachtspeicherheiz-ung betreiben, müssen den Einbau eines intelligenten Messsystems durch den örtlich zu-ständigen Messstellenbetreiber dulden. Der ist i.d.R. nicht identisch mit dem Stromversorger. Die Verbraucher erhalten dann jeden Tag ein Online-Protokoll, dass den Verbrauch vom Vortag in 15-Minuten-Intervallen aufschlüsselt.    

KOSTEN

Die schöne  neue Überwachungsmöglich-keit kostet natürlich auch Geld. Die Kosten hängen vom verbrauchten Strom und von der Leistung der  vorhandenen Stromerzeu-gungsanlage ab. (w.g.)  So zahlt z.B. ein 4- Personen-Haushalt mit einem jährlichen Durchschnittsverbrauch von 3.400 kWh 40 EUR für den Betrieb des Messzählers. Der konventionelle analoge Zähler kostete dagegen nur rd. 13 EUR pro Jahr.

Sie sehen, hier ist ordentlich was zu holen. 

Der Gesetzgeber hat allerdings Preisober-grenzen gezogen. Sollte Ihr Stromver-brauch nur bis zu 2000 kWh/Jahr liegen, zahlen Sie 20,00 EUR, bis 6.000 kWh 60 EUR/Jahr und über 10.000 kWh 130 EUR/Jahr. (netto) Photovoltaik-Anlagenbe-treiber  von 7 bis 15 kWp zahlen 100,00 EUR zusätzlich. Verbraucher, die eine Wärme-pumpe oder eine steuerbare Nachtspeich-erheizung haben, zahlen nochmals 100,00 EUR/Jahr.

Ach ja, noch etwas: oft ist der Ausbau ganz-er Zählerschränke in Mietshäusern fällig. Das kann dann schon in die Tausender gehen. Laut Verbraucherzentrale ist das bei einem Viertel aller Haushalte der Fall.  Auch diese Kosten werden Sie auf Ihrer Strom-rechnung anteilig wiederfinden. 

Smart-Grid

schöne neue Zeiten für Ressourcenmanager

Mittelfristig gesehen auf jeden Fall. Denn der Einbau von intelligenten Smart-Metern mit einem Smart-Gateway ist Bestandteil eines zukünftigen intelligenten Stromnetzes, Smart-Grid genannt. Das wiederum eröffnet für die Ressourcenmanager bei den Netzbetreibern neue Möglichkeiten der Spannungsüberwachung, der Netzaus-lastung und der Vorsorge vor einem Netzausfall. Außerdem kann nach einem Umbau der Stromnetze auf Hochspann-ungsgleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) überschüssiger Öko-Strom dezentral besser erfasst und zetilich verteilt werden. So will man Lastspitzen vermeiden.

Wir glauben allerdings nicht, das in Zukunft Wind-und Solarstrom gleichmäßiger verteilt werden kann, da eine ganz wichtige Voraussetzung fehlt: die Speichermöglich-keit. Und wenn Flaute herrscht, dann betrifft das meistens halb Deutschland. Da gibt es dezentral dann gar nichts zu verteilen.  

GEFAHREN

Mal abgesehen davon, dass der Verbraucher keinen finanziellen Nutzen vom Einbau dieser digitalen Stromzähler hat, sind mit dem Einbau und dem Betrieb erhebliche Gefahren verbunden. Wie bei jedem Gerät, das Daten über Funk oder Kabel versendet, ist ein intelligentes Messsystem durch Personen mit kriminellen Absicht-en grundsätzlich angreifbar.

Das führt im schlimmsten Fall dazu, das Daten in die falschen Hände gelangen und die Gewohnheiten von Bewohnern ausgespäht werden können.

Schlimmer wird es allerdings, wenn die Datenverarbeitung und Datenweitergabe ganz legal vonstatten geht. Hier besteht ein großes Einfallstor für die missbräuliche Verwendung.   

Quellenhinweise:

Blach, Bernhard: Die Kellerexperimente der Telekom, in: Jahrbuch für Energiepolitik und Montankultur, Revierkohle (Hrsg.), Hamburg 2012, S. 50 ff; Blach, Bernhard: Smart Grid – weiter schlechte Aussichten für intelligente Stromzähler, in: Jahrbuch für Energie-politik und Montankultur, Revierkohle (Hrsg.), Hamburg 2015, S. 40 ff; Spiegel-Online.de vom 10.07.2015; WAZ vom 12.08.2015; Eike.de vom 12.05.2013; Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd.de) vom 24.02.2020; Verbraucherzentrale.de vom 14.02. 2020; Piraten-partei (piratenwiki) ohne Jahr und Tag; Pfennig, Uwe: Zur Legitimation von Technikbildung, in: Journal of Technical Education, Bd. 1, Hft.2 2014, S. 48-69 sowie RK-Redaktion vom 14.11.2020

Fotonachweise:

oben links: Revierkohle-Illustration; Mitte: v.l.n.r.: Jill Rose, Gerd Altmann und Alexander Stein, alle pixabay.com

 

So sind nach § 49 des Messstellenbetriebsgesetzes eine ganze Reihe von Akteuren berechtigt, an der Gateway-Schnittstelle abzu-schöpfen.

Dazu gehört der Netzbetreiber, Bilanzkoordinatoren, Energie-lieferanten und Direkvermarktungsunternehmen. Diese sog. berechtigten Stellen dürfen sowohl die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbrauchsdaten auch externen Dienstleistern anbiet-en. Und das ohne Mitbestimmungsrechte der Verbraucher. Kein Wunder, dass 70 % der befragten Bürgerinnen und Bürger den Zwangseinbau digitaler Stromzähler ablehnen.

Es bedarf keiner großen Phantasie, anzunehmen, dass eines Tages auch der Staat an diesen Daten sein Interesse anmelden wird. Zum Beispiel mit dem geläufigen Argument der Terrorbekämpfung. Schließlich wurde dem Verfassungsschutz bereits die Überwach-ung von WhatsApp-Nachrichten auf dem Handy erlaubt.

Uwe Pfennig vom Journal of Technical Education hat sich bereits 2014 für eine größere Technikmündigkeit  im Schulunterricht aus-gesprochen. Gerade das Verständnis für die Techniken, die der Daseinsvorsorge dienen, sollte gefördert werden. Denn die Möglichkeiten, die George Orwell in seinem Roman „1984“ als Warnung beschrieb, sind längst in der Realität anwendbar. 

Sie dürfen daher davon ausgehen, dass es der Politik und den Energieversorgern kaum darum geht, Ihnen dabei zu helfen, ein paar EUR im Monat einzusparen.

Seien Sie daher wachsamer und verlangen Sie Auskunft über Ihre Daten!  

Weitergehende Informationen entnehmen Sie unserem Podcast und unter dem jeweiligen Button der oben angezeigten drei Accordionbilder.

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