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Bundesregierung: weniger Naturschutz, dafür mehr Windkraftanlagen

der Windkraftlobby wird der rote Teppich ausgelegt

Wir erleben in diesen Wochen ein böses Schauspiel. Da werden fix zwei Grundrechte mit Verfassungsrang mal kurz gegeneinander ausgespielt. (Art. 19 und 20 a GG) Naturschutz gegen Klimaschutz.

Und das geht so: die Bundesregierung hat eine Novelle des EEG zum 1. Januar 2021 im Bundeskabinett verabschiedet (wir berichteten). Danach soll der weitere Ausbau von Windkraftanlagen den Interessen der öffentlichen Sicherheit dienlich sein. Gleichzeitig wird das gleichrangige Grundrecht auf Sicherstellung der Versorgungssicherheit und der Gesundheit aufgeweicht und der Natur-und Artenschutz vollständig hintenangestellt.

In Praxi bedeutet das, das Klagen von Bürgern gegen den Ausbau von Windkraftanlagen vor ihrer Haustür keine aufschiebende Wirk-ung mehr entfalten werden. Anhörungen zum Bebauungsplan sollen gestrafft und die Mindestabstandsregeln sollen herabgesetzt werden.  Durch das sog. Investitionsbeschleunigungsgesetz soll der Ausbau der Windkraftanlagen von derzeit rd. 30.000 Anlagen auf 90.000 Anlagen bis 2030 gesteigert werden. Kritische Prüfungen von Behörden werden de facto unmöglich gemacht, da grundsätzlich das Interesse an einem Sofortvollzug höher gewichtet werden soll, als die Belange und Einwende von betroffenen  Bürgerinnen und Bürgern oder der Umweltverbände. Artenschutzrechtliche Prüfungen sollen standardisiert werden.   

Bundeskompensations- verordnung

Naturschutz zum Schein

Mit der im Koalitionsvertrag im Februar 2018 ausgehandelten Bundeskompensationsverord-nung will man angeblich den Naturschutz stärken, in dem die durch den Ausbau von Windkraftanlag-en und neuen Stromtrassen stattgefundenen Be-einträchtigungen des Landschaftsbildes und Schäden im Naturhaushalt durch geeignete Maß-nahmen kompensiert werden sollen. Das Gegenteil ist aber der Fall.

So soll künftig für die Zerstörung von Habitaten und Wäldern viel weniger Ausgleichsfläche ge-schaffen werden, als bisher von Experten gefordert wurde. Die Schädigung des Landschaftsbildes durch 200 Meter hohe Windkraftanlagen soll künftig mit 10.000 EUR abgegolten werden. Als wenn sich dadurch die Beeinträchtungen (z.B. durch Infrallschall) in Luft auflösen würden. Was das für die biologische Vielfalt bedeutet, ist noch gar nicht abschätzbar.

Vögel und Fledermäuse werden daher wohl weiter-hin einen hohen Preis, nämlich mit ihrem Leben, bezahlen müssen. Und das soll in Zukunft solange legitim sein, solange die entsprechende Vogel-oder Fledermauspopulation dies verkraftet. 

Und was die Versiegelung der Landschaft durch den Verbrauch von rd. 4000 Kubikmeter Beton pro Windkraftanlage auf Feldern, Wiesen und Acker-flächen für den Boden zur Folge haben wird, ist auch noch offen. Der Rückbau ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, aber die meisten Betreiber haben kaum genügend Geld zurückgelegt, um auch die Aushebung des Betonfundamentes bezahlen zu können. Also kommt Erde drauf und fertig. Sieht ja keiner.

Das die Landschaftsschutzbehörden dem irgend etwas entgegen setzen könnten, dürfte mehr als fraglich sein, meint der Geschäftsführer der Gesell-schaft zur Erhaltung der Eulen e.V., Wilhelm Breuer. Das mit dieser Verordnung gegen das europäische Naturschutzrecht verstoßen wird, ist den Verant-wortlichen Politikern scheinbar ebenso egal.

irre, aber wahr

grüner Baum
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arme Bäume

Vöglein auf dem Ast
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arme Vögel

quackender Frosch
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arme Frösche

Vogel auf Zweig 2

Artenschutz

sollte kein Hindernis sein ! 

Dementsprechend folgen wir der Forderung der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V., dass nicht der Natur-und Artenschutz, sondern die Ausbauziele revidiert werden müssen.

Wir brauchen mehr Wälder und nicht mehr Windkraftanlagen, um ein Biodiversitätsdesaster zu verhindern. Denn ein Hektar Wald speichert rd. 10 Tonnen C02 pro Jahr. 1 Billion Bäume würden nach Berechnungen der eidgenössischen technischen Hochschule Zürich (ETH) weltweit den Zuwachs an C02 in der Luft halbieren. Für Deutschland würden schon 75 Mio. Hektar an neu gepflanzten Bäumen reichen, um die gleiche Halbierung zu bewirken. Statt dessen werden durch den geplanten Ausbau der Windkraftanlagen weiter große Wald-und Ackerflächen mit Beton versiegelt.

Neben den Gefahren, die Windkraftanlagen für Mensch, Tier und Umwelt darstellen, eignen sie sich für eine sichere Energiever-sorgung in keiner Weise, da nur dann Strom produziert werden kann, wenn ausreichend Wind vorhanden ist. Auch eine Zusammenschaltung aller Windkraftanlagen würde bei Flaute nichts bewirken, weil solche Flauten meistens das halbe Land betreffen. Die Lastgänge der Energieversorgungsunternehmen belegen das Monat für Monat. 

Aber selbst das reicht nicht. Denn  der Windstrom hat im Verhältnis zum Kohlestrom eine nur sehr geringe Energiedichte und nimmt obendrein auch noch sehr viel Platz in Anspruch. Darüber hinaus haben Windkraftanlagen bisher in keiner Weise dazu beigetragen, dass die C02-Emissionen weniger geworden wären. Und wettbe-werbsfähig sind sie auch nicht, sonst hätte die Bundesregierung im Sept. 2020 nicht entschieden, dass für Altanlagen, deren Beihilfe-fähigkeit nach 20 Jahren ausläuft, dennoch weiterhin für einen Übergangszeit subventioniert werden sollen, wenn diese Anlagen mit einem Smart-Meter ausgestattet werden.  Das ist Hochstapelei.

Aus diesen Gründen hat Übrigens auch der Sachverständigenrat der Bundesregierung schon im Juli 2019 empfohlen, die Energie-wende zu überdenken, weil diese teuer, ineffizient und weitgehend untauglich ist, das Klimaziel zu erreichen. 

Quellenhinweise:

FAZ vom 12.07.2019 ( Stellungnahme des Sachverständigenrates zur Klimapolitik der BR); Pressemitteilung der Bundesinitiative Vernunftkraft e.V. von 2020 (ohne Datumsangabe); Pressemitteil-ung unseres Mitglieds, Energievernunft Mitteldeutschland e.V., vom 03.09.2020; Vahrenholt, Fritz: Wälder statt Windkraft, in: achgut.com vom 07.092020, Volksinitiative rettet Brandenburg e.V. vom 01.10.2020; Breuer, Wilhelm: Im Fadenkreuz der Politik- die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, in: Zeitschrift Nationalpark, Nr. 4/2019 sowie RK-Redaktion vom 16.10.2020

Fotonachweise:

Header: WKA: Gordon Johnson, pixabay.com, künstl. Veränderung: Revierkohle 

darunter (kleine Fotos): Baum: pixabay.com; Vogel: Tomasz Proszek; Frosch: Cassidy Marshall; Waage: pixabay.com

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