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Ja — das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Rahmen seines Klimaschutz-Beschlusses 2021 (Beschluss vom 24. März 2021, 1 BvR 2656/18 und andere) tatsächlich ausgeführt, dass bei der Bekämpfung des Klimawandels unter bestimmten Voraussetzungen auch erhebliche Einschränkungen von Freiheitsrechten verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein können. Diese Formulierungen wurden nicht in der Hauptpressemitteilung des Gerichts in dieser Zuspitzung verwendet, sind aber in Sekundäranalysen zu den Entscheidungsgründen des Beschlusses dokumentiert.

Man stelle sich mal vor, was das heißt: das Bundesverfassungsgericht macht sich eine ideologisch und bekenntnisorientierte Glaubenshaltung der Grünen und aller Klimarettungsapostel  zu eigen, ohne deren Wahrheitsgehalt zu prüfen  und begründet juristisch, das Freiheitseinschränkungen gerechtfertigt sind, soweit die in Paris beschlossenen Klimaziele nicht bis 2045  erreicht werden und damit das Leben und die Gesundheit zukünftiger Generationen gefährdet wird. 

Zwar wird seit 2000 Monat für Monat in den Medien und von subventionierten Think Tanks (z.b. Agora-Energiewende, Bund, Potsdamer Klimafolgeninstitut , Wuppertaler Klimainstitut etc.) der Versuch unternommen, statistisch nachzuweisen, das es mit der Klimaerwärmung wegen dem CO2-Ausstoß immer schlimmer wird, wissenschaftlich belegt ist die These von der erdwerwärmenden Wirkung von CO2 als Haupttreiber (viele sprechen sogar von Klimakiller)  jedoch nicht.

In der Regel wurden Messreihen im Labor konstruiert und in die Zukunft extrapoliert. Dabei weiß eigentlich jeder BWL-Student schon im zweiten Semester Statistik, das es mit signifikant belegten Zusammenhängen so eine Sache ist. Und das erst recht, wenn man sich nur einen (nebensächlichen) Aspekt des klimatischen Geschehens herausgreift und mit den Temperaturdaten der letzten Jahre vergleicht. Das ist zwar zulässig, wissenschaftlich aber wenig aussagekräftig. 

Aussagekräftiger werden die Temperaturdaten erst ab einem Zeitraum von 30 Jahren. Wenn man sich die Temperaturdaten der letzten 150 Jahre ( ab 1885 = Ende der kleinen Eiszeit!) anschaut, dann haben die Extremwetterereignisse eben nicht zugenommen. Sie bewegen sich im Normbereich. Das ist den Menschen, die von Flutkatastrophen, Starkregen und Hitzeperioden betroffen sind, zwar egal und hilft ihnen nicht viel weiter, aber es geht hier um Redlichkeit, nicht um Glauben. Die globale Durchschnittstemperatur hat sich seit Beginn der Industriealisierung gerade einmal um 1, 9 Grad erhöht. Das ist kein Grund, Freiheitsrechte gesetzlich einzuschränken oder gar in Panik zu verfallen. Wir müssen uns eben halt anpassen. 

Das bedeutet für uns: mehr Umweltschutz, mehr Bäume, Entsiegelung von Flächen, Vermeidung von Plastikmüll und nicht zu vergessen: weniger Menschen, denn diese verbrauchen erhebliche Energien und viele endliche Rohstoffe.   

Niemand, wirklich Niemand der seriös arbeitenden Wissenschaftler aus Physik und Meteorologie  hat bis heute nachweisen können, das das Spurengas CO2 ein Klimakiller ist und damit der Hauptverantwortliche für die Erderwärmung.

Das kann bei einem Anteil von 0,04 % (= 400 ppm pro 1 Mio. trockener Luftmoleküle) in der Atmosphäre auch gar nicht der Fall sein. Vielmehr sind die Haupttreiber der Wasserdampf , der Sonnenstrahlungswinkel, die Wolkenbildung und die Ozeanzyklen. Alles komplexe Geschehnisse, die nicht linear, sondern chaotisch verlaufen. Das kann ihnen jeder Meteorologe bestätigen. 

Daher ist die These, man müsse die politisch festgelegten Klimaziele unbedingt bis 2030 erreichen, sonst sind irreparabel alle Menschen dem Hitzetod ausgeliefert, einfach nur Nonsens. 

Deutsche Umwelthilfe klagte erneut jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht

Auf der Grundlage des BVG-Beschlusses witterte der Verein „Deutsche Umwelthilfe“ (quasi ein Abmahnverein klimagetriebener Aktivisten) Oberwasser und klagte erneut vor Gericht. Und siehe da: auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab den Klägern am 23.02.2026 Recht. Die Richter legten der Bundesregierung auf, bis 2030 drastischere Maßnahmen einzuleiten, um den CO2-Ausstoß zu reduzieren. 

Gewährsmann Jochen Flasbarth ( einer der Ideengeber des Erneuerbare Energien-Gesetzes in 2000) sekundierte sogleich und kündigte an, man werde einen radikalen Plan vorlegen, um das Klimarettungsziel zu erreichen. Mit Umweltminister Carsten Schneider (SPD) zusammen lässt Flasbarth derzeit das sog. Klimaschutzprogramm 2026 erarbeiten. Darin wird aufgezeigt, wie  die Klimaneutralität bis 2045 auf Null CO2-Emissionen erreicht werden kann.  

Es soll  z.B. mehr Geld für die Ausbildung von Wärmepumpenmonteuren geben, mehr Geld für Landwirte, damit die bei der Züchtung von Kühen darauf achten, das diese weniger Methan ausstoßen, mehr Geld für die Anschaffung eines E-Autos und mehr Geld für 350 LKW-Schnellladesäulen.  

Außerdem soll es mehr Geld geben für den Einbau von sog.Öko-Heizungen, Zuschüsse für den Einbau von Fensterdämmungen und mehr Geld für die Sanierung von öffentlichen Gebäuden. 

Da können wir nur sagen: Gute Nacht, Marie. Denn das würde bedeuten, das noch weniger Gas, Öl und Kohle verbrannt werden dürfen. Gleichzeit käme es zu einer gefährlichen Kettenreaktion. Denn weniger fossile Energien bedeutet weniger Industrie. Die ist nämlich nach wie vor auf Prozessgase, Hitze und preiswerten Strom  angewiesen, der sekundengenau zur Verfügung stehen muß. Das kann Windstrom plus Batterie nicht leisten.  

Und weniger Industrie bedeutet, das dem Staat weniger Steuereinnahmen zur Verfügung stehen. Das wiederum hat Auswirkungen auf die Sozialausgaben und auf die Infrastruktur, weil mehr Menschen arbeitslos werden. 

Und wie das (nicht notwendige)  Ziel erreicht werden soll, wenn man wieder neue Öl-und Gasheizungen einbauen darf (Beschluss der Bundesregierung vom 25.02.2026), bleibt schleierhaft.  Wahrscheinlich wird das Ganze auf eine Energierationierung hinauslaufen. Strom wird geliefert, wenn ausreichend Windstrom zur Verfügung steht. Notfalls hilft dann noch treten per Pedes. 

Glückauf !  

Quellenhinweise: 

Bild-Zeitung vom 07.02.2026 und 10.02.2026; BVerwG.de, Pressemitteilung vom 29.01.2026; Tagesspiegel.de vom 18.02.2026; lto.de (Legal Tribune Online) vom 29.01.2026; duh.de vom 29.01.2026; Tagesschau.de vom 29.01.2026; table.media.de vom 09.02.2026; Bundestag.de/ Pressemitteilung der Grünen vom 25.02.2026; MDR.de vom 14.02.2026; gdw.de vom 12.02.2026 sowie RK-Redaktion vom 14.03.2026 

Fotonachweise: 

Header: Hintergrund: pixabay.com; Vordergrund: Grafikelemente: pixabay.com; links darunter: Richter: Youtube-Screenshot; Freistellung und Gestaltung: Revierkohle; darunter: Grafik: Benno Bergmann: RAG AG; darunter: IMSI-Masterclips, Paris; links darunter: EU-Klimaziele; Youtube-Screenshot.Freistellung: Revierkohle   

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BVerwG- Klimaziele werden verfehlt
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BVerwG- Klimaziele werden verfehlt
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