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wütender Bürgerprotest gegen den weiteren Windkraftausbau in Harthaus bei Chemnitz, Sachsen, Acrylgemälde: Revierkohle; Ursprungsfoto: Bild-Zeitung, Johannes Proft

Bisher waren es Bürgerinitiativen, Gemeinderäte und lokale Anhörungen, die darüber entschieden, wo Windräder stehen dürfen – und wo nicht. Doch mit RED III wird aus einer echten Mitbestimmung ein reines Pro-Forma-Anhörungsritual. Der Ausbau gilt als „überragendes öffentliches Interesse“, was Genehmigungen beschleunigt – und Einsprüche effektiv entwertet, da diese künftig innerhalb von 30 Tagen zu erfolgen haben. Wie in dieser kurzen Zeit die interessierte Öffentlichkeit hergestellt und Umweltverbände Kenntnis nehmen sollen, bleibt schleierhaft. Ist aber genau so auch gewollt. Noch schlimmer: wenn Bürger klagen, hat das keine aufschiebende Wirkung mehr. Die Investoren, Landesregierung und Hersteller können ihre Windkraftprojekte zügig umsetzen und so Fakten schaffen, die nur schwer wieder abreissbar sind.    

Was heißt das konkret ?

  • Kommunen können kaum noch „Nein“ sagen, selbst wenn der Abstand zu Wohnhäusern minimal ist.

  • Klageverfahren werden erschwert und verkürzt.

  • Beteiligungsverfahren verkommen zur Pflichtübung ohne Wirkung.

So wird aus der Energiewende ein bürokratisch legitimierter Übergriff auf ländliche Räume, die kaum mehr mitreden dürfen – obwohl sie die Hauptlast tragen.


 Naturschutz? Wird zur Randnotiz !

Auch der Naturschutz in Form des Bundesnaturschutzgesetzes steht nun hinter der Windkraft. Gefährdete Vogelarten, sensible Biotope oder Zugrouten? Zählen weniger, sobald der Wind weht. Die neuen Regeln erlauben es, Ausgleichsmaßnahmen aufzuschieben oder ganz zu umgehen – solange das Projekt dem Ausbauziel dient.

Der fatale Eindruck: Der Schutz der Natur wird zur Nebensache, wenn es um politisch gewünschte Symbolpolitik  wie Windparks geht.

Ironie der Geschichte:  die Energiewende sollte das Klima und die Umwelt retten – und tritt nun genau jene mit Füßen, die keine Lobby haben: Greifvögel, Fledermäuse, Wälder und Landschaftsbilder. Und das Windkraftanlagen das Klima retten können, sollte mittlerweile auch von Hauptschülern als schlechter Treppenwitz verstanden werden können.  


Mehr Windkraft = mehr Versorgungssicherheit? Ein Trugschluss !

Windräder erzeugen Strom – aber nur, wenn Wind weht. Und das tut er nicht immer. Die euphorisch vorangetriebene Windkraft ersetzt keine Grundlast. Bei Flaute oder Sturm müssen Kohle-und Gaskraftwerke, Importe oder Batteriespeicher einspringen. 

Das RED III-Gesetz*) verstärkt so einen gefährlichen Trend: Immer mehr volatile Erzeugung, ohne passende Reservekapazitäten. Die Netzbetreiber warnen seit Jahren vor instabilen Stromnetzen und steigenden Kosten für Redispatch-Maßnahmen. (händische Notbewirtschaftungen, Anm.d.Red.) Wohin dass führt, wenn die Netzstabilität zusammenbricht, konnte man vor zwei Monaten in Spanien anschaulich miterleben. Wegen Überkapazitäten aus regenerativen Energieträgern kam es zum landesweiten Blackout. Wenn wir in Deutschland die Energiewende weiter so unsinnig vorantreiben, wird der Blackout auch bei uns in nicht allzu ferner Zukunft die Regel sein. Und billiger wird der Strom durch den beschleunigten Ausbau von Windkraftanlagen auch nicht –    – nur unzuverlässiger.

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Wenn Ausgleichsflächen wegfallen und Naturschutzgebiete leichter übergangen werden können, sendet das eine fatale Botschaft: Der Klimaschutz darf alles – auch auf Kosten der Natur.

Das zerstört Vertrauen in die „grüne“ Handschrift der Regierung und spaltet Umweltbewegungen. Denn wer Klimapolitik gegen Artenvielfalt ausspielt, entwertet beides.


 Abbau von Mindestabständen untergräbt Rechtssicherheit

Der Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnhäusern war für viele Bürger ein Sicherheitsversprechen – ein Garant, dass nicht „über Nacht“ ein Windrad vor dem Garten steht.

Wenn dieses Versprechen aufgeweicht wird, ohne überzeugende Beteiligungskonzepte, entstehen Gefühle von Enteignung und Kontrollverlust – das beschädigt nicht nur das Projekt, sondern das Vertrauen in demokratische Verfahren insgesamt.


Ironischerweise führt der Versuch, durch weniger Beteiligung schneller zu bauen, oft zum Gegenteil:

  • Klagerisiken steigen, Verfahren werden verzögert.

  • Das Vertrauensklima kippt, selbst offene Bürger wenden sich ab.

  • Ohne lokale Zustimmung wird jede neue Anlage zum Zankapfel.  Allerdings hat das auch einen Vorteil: die Betroffenen können sich über den klimapolitischen Nutzen austauschen. Dabei werden Sie wahrscheinlich feststellen, das dieser bei O liegt.  

FAZIT: 

  • Abbau von Beteiligungsrechten schafft Frust und erst recht Widerstand
  • Beschleunigungsflächen schwächen Natur, Artenvielfalt und Landschaft
  • RED III-Umsetzungsgesetz hat keine klimapolitische Relevanz und nutzt nur einer ganz kleinen Qlique von Profiteuren

Quellenhinweise: 

*) RED III = Renevable Energy Directive III, Teil des EU-Klimapakets „Fit for 55“ im Rahmen der 3. EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien aus 2023

Vernunftkraft e.V., Pressemitteilung vom 13.07.2025; Bild-Zeitung vom 09.04.2025; MDR.de vom 26.03.2025; volksstimme.de vom 27.03.2025; Sächsische Zeitung (saechsische.de) vom28.04.2025; radiochemnitz.de vom 20.05.2025 sowie RK-Redaktion vom 14.08.2025 

Fotonachweise: 

Header: Hintergrund: pixabay.com; Illustration: stockdreams, Gestaltung und Freistellung: Revierkohle; links darunter: Revierkohle- Acrylgemälde; rechts darunter (Gipfelstürmer): Elementor-Templates.

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neue Windrkafträder gegen den Naturschutz
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