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kein Zwang mehr zur Wärmepumpe

Da werden alle Habeck-Gegretelten Eigenheimbesitzer aufatmen: die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will das von Robert Habeck noch erlassene Heizungsgesetz wieder abschaffen. Damit würde auch der Druck entfallen, das fossile Heizungen nur noch bis  zum 31.12.2044 betrieben werden dürfen, damit Deutschland ab 2045 „klimaneutral“ dastehen kann.   

Trotzdem hält auch die neue Bundesregierung an der nicht zu erreichenden sog. Klimaneutralität bis 2045 fest. Sie hat dieses nicht erreichbare Ziel sogar in das Grundgesetz aufgenommen. Die Produktion von CO2-Emissionen soll stattdessen durch einen immer höher steigenden CO2-Preis verteuert werden, so das es den Energieversorgern und der Industrie keinen Spaß mehr machen soll, fossile Energieträger einzusetzen.

Dabei tut die Bundesregierung so, als wäre der Einsatz fossiler Energien entgegen aller Vernunft nur eine Form von  Ungezogenheit und Uneinsichtigkeit, anstatt purer Sachzwang. Denn ohne den Einsatz fossiler Energien wie Kohle, Erdöl und Gas wäre wirtschaftlicher Wohlstand nicht zu halten.

Das sollten die verantwortlichen Akteure eigentlich wissen. Und der Umstieg auf regenerative Energieträger hat seit 2000 bis 2025 so gut wie keinen Einfluss auf die CO2-Emissionen gehabt. Im Gegenteil: in der Coronazeit gingen die CO2-Emissionen trotz geringerer Produktion weiterhin messtechnisch nach oben. Und schweineteuer war das bisher ebenfalls.

alle sollen zur Kasse gebeten werden

CO2 wird teurer

neues Gebäudeenergiegesetz kommt

Das Ziel des neuen GEG soll nach Ansicht von Katharina Reiche die „Hybridisierung“ der Energiewende sein. Man will also verschiedene Techniken zulassen und den gesamten CO2-Ausstoß eines Hauses bzw. einer Anlage in Zukunft erfassen. Da das für die Industrie höhere Kosten zur Folge hätte, will man diese bei den Stromkosten massiv entlasten. Sie sollen in Zukunft nur noch 5 Cent pro kWh bezahlen. Damit will man gleichzeitig Anreize für den Bau von 68 neue Gaskraftwerken schaffen. Diese sollen die bereits stillgelegten Kohlekraftwerke ersetzen.   

Gutverdiener

Gutverdiener können auch künftig ihre PS-starken Verbrenner fahren, während Otto-Normal-Verbraucher gewzungen werden soll, ein noch umweltschädlicheres E-Auto zu kaufen. Dazu soll der Strompreis sinken. Das entspricht der Quadratur des Kreises. Denn die Herstellung von  Lithium, Wind-und Sonnenstrom ist ohne Dauersubventionen nicht wettbewerbsfähig. Diese Kosten werden dem Verbraucher indirekt dann wieder in Rechnung gestellt. Ebenso die Kosten für den Gleichstrom aus Windkraftanlagen und die Umwandlung in Wechselstrom einschließlich neuer Netze.   

auch Stromproduzenten sollen mehr bezahlen

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit, inwieweit man die Stromproduzenten an den Kosten für die Übertragungs-und Verteilnetze beteiligen kann. Denn wesentlicher Kostentreiber sind die erneuerbaren Energien. Es kann also nicht sein, so die BNA, das nur die Endverbraucher die Zeche bezahlen sollen. Die BNA hat sich auch für flexible Nutzungsentgelte ausgesprochen. Wir können nur hoffen, das auch die Wind-und Sonnenstromeinspeiser sich an den Infrastrukturkosten beteiligen müssen.   

Energieverbände fordern mehr Klarheit

14 Verbände aus der Energie-und Immobilienwirtschaft haben die neue Bundesregierung aufgefordert, das neue GEG klarer und deutlicher zu formulieren, damit die Unternehmen eine größere Planungssicherheit bekommen. Es müssen also klare Anforderungen genannt werden, die neue Heizungsanlagen erfüllen müssen. Bis 2030 müssen alle Neubauten in der Europäischen Union emissionsfrei sein. Auf das Klima wird das unserer Ansicht nach so gut wie keinen Einfluss haben. Da sind wir uns ziemlich sicher. Aber wenn von 2024 an jede neu eingebaute Heizung zu 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden muß, dann ist klar, warum das z.B. die Wärmepumpenhersteller in Goldgräberstimmung versetzt. Die Formulierung der Technologieoffenheit verunsichert jedoch die Hersteller, weil sie bisher nicht wissen, wer die größten Kuchenstücke aus der Torte herausschneiden darf.  

auch der Betrieb reiner Gas-und Ölheizungen ist möglich

Im Podcast „Table.Todays“ erklärte die neue Wirtschaftsministerin Katharina Reiche, das auch das bisher geltende Verbot für den Betrieb von Erdgasthermen, die vor 1991 gebaut wurden, wieder rückgängig gemacht werden soll. Auch der Betrieb von reinen Gas-und Ölheizungen ist bis zum 1.1.2045 weiterhin gestattet. Allerdings müssen alte Konstanttemperaturheizungskessel, die älter als 30 Jahre alt sind, ausgetauscht werden. Die übrigen Anlagenteile dürfen repariert werden. Ansonsten ist der Betrieb auch dann erlaubt, wenn grüner Brennstoff verwandt wird wie z.B. Holz, Pellets oder Biomethan. 

es muß nicht die Wärmepumpe sein

Denn wir hatten bereits ausführlich dargelegt, das es nicht mit der  Installtion der Pumpe allein getan ist. Auch das „drumherum“ muß stimmen. Das neue GEG sieht daher eine gewisse Technologieoffenheit vor. Auf deutsch: es gibt auch weiterhin eine Kombinationsvielfalt. Diese reicht von der Gasheizung mit 55 % Biomethan, über die Ölheizung mit 65 % Bioöl oder Wärmepumpe mit Gasheizung, oder Gasheizung plus wasserführendem Pelletofen. Und nach wie vor soll auch die Nah-und Fernwärmeversorgung ausgebaut werden. Hier sind die Kosten allerdings völlig intrasparent. Und ein Anbieterwechsel ist auch nicht möglich.    

Quellenhinweise: 

Handelsblatt vom 12.05.2025; msn.com vom 12.05.2025; Welt vom 20.05.2025; Merkur vom 19.05.2025; agrarheute.com vom 01.04.2025; Berliner Morgenpost vom 22.05.2025; getvamo.de vom 09.04.2025; Kölner Stadtanzeiger vom 21.05.2025 sowie RK-Redaktion vom 14.06.2025

Fotonachweise: 

Header: Hintergrund: unsplash, Freistellung: Revierkohle; Vordergrund-Grafiken: pixabay.com; links unten Grafik: vidstockgraphics;

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Ende des Heizungsgesetzes ?
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