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BVerfG: wir sind so neutral wie das Klima

Bundesverfassungsgericht sieht die Freiheit künftiger Generationen nach 2030 in Gefahr

Das hat es in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichtes seit Bestehen der Bundesrepublik noch nie gegeben: innerhalb von 6 Monaten entscheidet das Gericht auf nicht gesicherten und klima-wissenschaftlich umstrittenen Erkenntnissen und erkennbar ideolo-gisch ausgerichtet zugunsten von Klimaschutzklägern aus der FFF-Bewegung, BUND, Greenpace, Germanwatch sowie weiterer NGO´s.

Unter dem Aktenzeichen 1 BvR 2656/18 vom 29.04.2021 hat der erste Senat des BVerfG entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12.12.2019 (KSG) mit den Grundrechten unvereinbar sind, als das hinreichende Maßgaben für die weiteren C02 -Emissionsminderungsreduktionen ab 2031 fehlen.

Das Gericht begründet seinen bis Ende 2022  vorzulegenden Konkretisierungsauftrag an die Politik mit dem Verweis auf Artikel 20 a GG, wonach der Staat auch Verantwortung für künftige Generationen trage, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zu schützen. Die Schutzpflicht würde sich auch aus Art. 2 Abs. 2 GG und Art 14 Abs. 1 GG ergeben. Danach hat der Staat den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrheit zu gewährleisten. Dieser Schutz schließt auch den Schutz vor Beeinträchtigungen durch Umwelt-belastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen.

In Bezug auf § 1 Abs. a Satz 3 des Klimaschutzgesetzes und in Bezug auf das Pariser Klimaabkommen vom 4.11.2016, wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, fordert das Gericht eine Konkretisierung der Zwischenschritte in diesem Gesetz für den Zeitraum 2031 bis 2050. Soweit der Tenor.    

aber nicht sehr lange denn das Klima folgt keinen BESCHLÜSSEN

Schon am gleichen Tag begrüßten die Vertreter aller Parteien im Deutschen Bundestag, mit Ausnahme der AfD, das Urteil des BVerfG und überschlugen sich förmlich mit Lobeshymnen. Wirtschaftsminister Peter Altmeier nannte es epochal und  richtungsweisend. Finanzminister Olaf Scholz nannte es cool und machbar. Umweltministerin Svenia Schulze ambitioniert und die Grüne-Chefin Annalena Baerbock sprach gar von einer historischen Entscheidung. Markus Söder forderte, jetzt mehr Tempo zu machen und NRW-MinPräs. Armin Laschet sprach von einem Aufbruch, der uns jetzt leiten muß.

Es sollte aber nicht bei der Phrasendrescherei bleiben, sondern es wurden auch schon konkrete weitere Ziele genannt. Danach sollen:

Vielfliegerin Luisa Neubauer freut sich

"Wir haben gewonnen. Jetzt kämpfen wir für eine 1,5 Grad-Politik, die unsere künftigen Freiheiten schützt, statt sie zu gefährden." Juchu.

IN DEN NÄCHSTEN JAHREN DÜRFTE EIN GANZ ANDERER TEMPERATURANSTIEG MERKLICH STEIGEN

Und zwar die Körpertemperatur der Bürgerinnen und Bürger, die zur Rettung des Klimas nicht nur in ihren Freiheitsrechten zugunsten späterer Generationen nunmehr auch massiv eingeschränkt werden dürfen, sondern auch, weil Nackensteack, Strom, Urlaub und Autofahren in Zukunft recht teuer werden dürfte, ohne das dies irgendeine Auswirkung auf das Klima hätte, versteht sich.

Denn der C02-Anteil Deutschlands in der Welt beträgt gerade einmal 2 %. (850 Mio. T im Verhältnis zu 36 Mrd. T pro Jahr)  Und da sind die Deutschen, wenn auch ansonsten recht verschnarcht, sehr empfindlich und verstehen keinen Spaß. 

Denn wenn die o.g. ambitionierten C02-Emissionsreduzierungen umgesetzt werden, dann wird das nicht ohne erhebliche Belastung-en für jeden Einzelnen vollzogen werden können.

Los ging es bereits Anfang 2021 mit der Erhöhung der Mineral-ölpreise durch Einführung der C02-Bepreisung mit 25 EUR pro Tonne C02. (wir berichteten)

Nun wird der Preis wahrscheinlich im nächsten Schritt ( wie von den Grünen gefordert) auf 60 EUR pro Tonne angehoben. Bei einem Jahresverbrauch von 8,4 Tonnen C02 pro Einwohner würde das eine Mehrbelastung von 280 EUR pro Jahr bedeuten. Von den Kosten für die weiteren Maßnahmen ganz zu schweigen. Und das der Strompreis von derzeit 31,4 Ct/kWh ebenfalls erheblich steigen dürfte, liegt auf der Hand.    

Nun könnte man einwenden, dass sei eben der Preis für die Abwendung der Klimakrise und man schränke sich für die Generation der Enkelkinder gerne ein, wenn die vom Gericht vorgelegte Auffassung richtig wäre. Ist sie aber nicht!

Denn das Gericht hat sich eben nicht ein eigenes Urteil gebildet, wie das sonst üblich ist, sondern folgt in seiner Argumentation und Begriffsverwendung ausschließlich den Vertretern von FFF, Green-pace und Bund, ohne eine klimawissenschaftlich evidenzbasierte Expertise eingeholt zu haben. Es kommen lediglich die bekannten (eingekauften?) Experten zu Wort. Darunter die unvermeidliche Ökomonien (!) Claudia Kempfert vom Deutschen Institut für Wirt-schaftsforschung. Daher muß das Urteil kritisch gesehen werden.

 

ZUR KRITIK IM EINZELNEN

Ideologisch gefärbt argumentiert das Gericht schon bei der Wortwahl. Anstatt korrekt von Klimawandel zu sprechen, übernimmt der Senat die FFF-Bezeichnung von der Klimakrise. Das ist aber Humbug. Denn das Klima kennt weder Katastrophen, Kris-en oder gar Kipppunkte, wie es Prof.Dr.Lativ formuliert hat. Und in der Metereologie kommt dieser Begriff ebenfalls nicht vor.

Und das Klima kann man auch nicht schützen, weil es eine rein statistische Vergangenheitsbetrachtung ist. Es handelt sich nämlich um den arithmetischen Mittelwert von tropisch bis polar aller Wetterdaten der letzten 30 Jahre. Ein Globalklima gibt es ebenfalls nicht.

Auch die vom Gericht übernommene These der Klimaaktivisten, wonach der Mensch schuld sein soll an der Klimaerwärmung, ist wissenschaftlich höchst umstritten. Die von den Medien immer wieder gerne genannte Studie von Kock et.al., wonach 97 % aller Klimawissenschaftler sich einig wären, dass das vom Menschen zusätzlich produzierte C02 ausschließlich verantwortlich zeichnet für die Klimaerwärmung, hat sich als falsch herausgestellt.

Von den rd. 12.000 untersuchten Abstracts zum Thema Klima haben die „Experten“ um Dr. Kock über 8000 Studien bei der Aufbereitung gar nicht mit berücksichtigt. (wir berichteten, siehe Archiv) Die meisten Wissenschaftler der Studien hinter den Abstracts haben sich zwar mit dem Klimawandel beschäftigt, aber nur 64 Abstracts kommen zu dem Ergebnis, das ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem von Menschen erzeugten C02 und der Klimaerwärmung besteht. Die übergroße Mehrheit der Wissenschaftler hat das nicht festgestellt.

Über diese Tatsache scheint das Gericht hinweggegangen zu sein.         

Auch die Wetterdaten der letzten 100 Jahre belegen nicht die Behauptung, das sich das Klima aufgrund C02-Anstiegs signifikant geändert hätte. Vom 14. Jahrhundert bis 1850 hatten wir eine kleine Eiszeit. Und seit 11.700 Jahren haben wir eine Warmzeit. (Holozän)

Es ist daher völlig normal, dass sich die Durchschnittstemperatur  von 1880 bis 2012 um schlappe 0,85 Grad und zwischen 1910 und 2019 um 1 Grad auf natürliche Weise erhöht hat. Die beginnende Industrialisierung um 1850 hat darauf so gut wie keinen Einfluss  bisher gehabt.

Dabei handelt es sich um einen für den Einzelnen unbedeutenden Absolutwert. Auch diesen kann man durchaus kritisch sehen, da die Messmethoden und Geräte zur Erfassung der Temperaturen in den Ländern der Erde sehr unterschiedlich erfolgt. In Bezug auf den Meeresspiegel und die Höhenunterschiede durch Täler und Berge kommt man daher auch zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Ideologische Scheuklappen scheint das Gericht während der Verhandlungen wohl auch in Bezug auf den nicht weiter thematisierten Umweltschutz gehabt zu haben. Strategien zu Ver-besserung der Luft und zur Bindung von C02 durch Aufforstungen will das Gericht nur als Anpassungsmaßnahmen verstanden wissen, nicht jedoch als eine geeignete Strategie, den Klimawandel zu begrenzen. Das gleiche gilt für Hochwasserschutzmaßnahmen.

Und ideologisch argumentiert das Gericht auch, wenn es unkritisch von einer als richtig angenommenen Erkenntnis ausgeht, dass es so etwas wie Kimaneutralität geben kann. Das ist natürlich wissen-schaftler Unfug. Das Klima ist nicht neutral. Wie auch?

Und völlig offen läßt das Gericht die Frage, welche Folgen für die Freiheit des Einzelnen es hätte, wenn die energieintensive Industrie kein C02 mehr freisetzen dürfte und wie gewährleistet werden soll, dass die Durchschnittstemperatur auf Dauer stabil bleibt.   

Der Klimarealist Michael Limburg merkt in einem Welt-Leserbrief vom 2.5.2021 an, dass auf den 29 Seiten der Pariser Klima-übereinkunft Deutschland weder erwähnt wird noch irgendeine Menge an Treibhausgasen für zulässig oder unzulässig erwähnt wird. Er bezieht sich auf den Physiker und IPCC-Leitautor Jochen Marotzke, der nach Berechnungen in 2018 zu dem Ergebnis kommt, dass das C02-Budget auf 500 Gigatonnen verddoppelt werden kann, ohne das es erwärmungswirksam wäre. Das ist eine Aussage, die das Gericht offensichtlich ebenfalls ignoriert hat. 

Da also Irreversibilitäten und unumkehrbare Kipppunkte nach Überschreitung der Temperaturen um mehr als 2 Grad nicht zu befürchten sind, ist es in Bezug auf die vom Gericht dem Gesetz-geber nunmehr eingeräumte Möglichkeit, die Freiheitsrechte jedes einzelnen Bürgers in Zukunt auch massiv einschränken zu können, wenn es um den Klimaschutz geht, mit Nichts zu recht-fertigen.

Die Konflikte zwischen Versorgungssicherheit, Klima-und Umwelt-schutz werden daher in Zukunft an Schärfe zunehmen. 

Quellenhinweise:

Bundesverfassungsgericht, Pressemitteil-ung vom 29.04.2021; Finanzmini-sterium.TV vom 05.05.2021; Focus vom 29.04.2021; Lüdecke, Horst-Joachim: ist die globale Mitteltemperatur seit 1850 bis heute überhaupt gestiegen?, in: Eike.de vom 01.05.2020 und 03.05.2021; Spiegel-Printausgabe Nr. 42. S. 111 vom 07.10. 2018 (Verweis von Michael Limburg, in: e-Mail von Dietmar Ufer vom 03.05.2021); achgut.com vom 08.05.2021; Eike. de vom 30.04.2021; Süddeutsche Zeitung vom 30.04.2021, Spectrum.de vom 12.02. 2018 (zum Verwirrspiel um die absolute Mittel-temperatur) und RK-Redaktion vom 15.05. 2021

Fotonachweise:

Header: Richter in rot: Brigitta Berninger, künstl. Veränderung: Revierkohle; links darunter: Sitz des Bundesverfassungs-gerichts in Karlsruhe: Udo Pohlmann; links darunter: FFF-Illustration: Dominic Wunderlich

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