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Volksverdämmung durch neue Energieeinsparverordnung

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Sprengstoff für den sozialen Frieden ?

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Mit dieser Frage wandte sich die Wohnungsbauge- nossenschaft von 1904 eG aus Hamburg in Ihrer Hauspostille Anfang März an die Mieter und griff damit in Bezug auf die Fragwürdigkeit der 2002 erlassenen Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Thema auf, welches wir in unserem Jahrbuch 2014 bereits ausführlich dokumentiert haben. Da im Jan. 2016 eine erneute Verschärfung der EnEV vorge-nommen wurde, nehmen wir dies zum Anlass, um  die Fragwürdigkeit der Verordnung erneut deutlich zu machen. Doch zunächst wollen wir klären, um was es geht.

Die neue EnEV sieht vor, das bei allen Neubauten der Primärenergiebedarf im Verhältnis zu einem Refe- renzhaus um 25 % abgesenkt werden muss. Der Wärmeschutz durch Fassadendämmung u.a. Mass- nahmen muss um 20 % verbessert werden. Begründet wird die Verschärfung mit der Notwendigkeit einer Ab- senkung des Energieverbrauchs und der C02-Belast- ungen, um so die Umwelt besser zu schützen. Das Problem ist nur, dass es gar keine Umweltbelastung durch C02-Emmissionen gibt, wie wir bereits mehr- mals ausführlich belegt haben. Auch führen die neu- en Maßnahmen nicht zu einer grösseren Energieein-sparung, da bereits durch die vorhergehenden Ver- ordnungen alle machbaren Energieeinsparmaßnahm- en weitestgehendst ausgereizt wurden. Wir hatten auch ausführlich dargelegt, warum die Fassaden-dämmung insbesondere durch Styropor völlig in- effizient ist, durch Entflammbarkeit grosse Gefahren für die Mieter bzw. Eigentümer bestehen und die Platten binnen weniger Jahren wegen  Schimmelbild- ung ausgetauscht werden müssen.

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vgl. hz.a. Jahrbuch für Energiepolitik und Montankultur- Rückblick 2014, Revierkohle BV (Hrsg.) Hamburg 2015, S.44 ff; mit zahlreichen weiteren Quellenhinweisen; Bei Uns, Nr. 3/2016, S. 11, WoGe von 1904 eG (Hrsg.) HH 2016; Kiezblatt, Berliner Oline-Zeitung vom 23.12.2014; die Welt vom 05.03.2016; Energie-Wissen.info.de vom 05.03.2016 und RK-Redaktion vom 17.03.2016

Fotos: fotolia-Kauf

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Das Architektenbüro Schulze-Darup & Kollegen hat bereits in einer Studie 2014 festgestellt, das jede Ver- schärfung der EnEV die Kosten für den Wohnungsbau überproportional erhöht hat. Von 2003 bis 2014 seien die Baukosten um 36 % gestiegen, versichert die Wohungsbaugenossenschaft von 1904, die allein Folge der EnEV-Verschärfungen waren. Wir sind der Ansicht, das damit weitere Mietpreiserhöhungen im Wohnungsmarkt vorprogrammmiert sind. Das ist Sprengstoff für den sozialen Frieden, da dadurch bezahlbarer Wohnraum immer knapper wird. Die nächste Verschärfung ist übrigens für 2018 vorge- sehen. Weiteres Einsparpotential ist zwar vorhanden, z.B. durch den Einbau von Wärmepumpen. Da Wärme pumpen aber keine hohen Temperaturen erzeugen, funktionieren diese nur optimal bei gleichzeitigem Einbau einer Fußbodenheizung. Dank des EEG steigen aber die Stromkosten in den nächsten Jahren weiter kräftig an, so das sich der Einbau bei 9,6 Ct je kWh im Verhältnis zu den durchschnittlichen Stromkosten von derzeit 6,2 Ct je kWh nicht lohnt. Ebenfalls lohnen sich weitere Dämmmaßnahmen wegen mangelnder Wär- mespeicherfähigkeit nicht. Das hat das Fraunhofer-Institut für Bauphysik bereits 1985 festgestellt und belegt. Die 11 % Kostensteigerung, die die Wärme- dämmung verursacht, dürfen trotzdem bis in alle Ewig keit den Mietern aufgebrummt werden. Der Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungsunter- nehmen, Jürgen Steinert, hält die neue Verordnung daher für unwirtschaftlich und nicht praktikabel. Styroporhersteller  und Heizanlagenbauer sehen dies naturgemäß selbstverständlich völlig anders. Schließ- lich geht um um die Sanierung von 30 Mio. Wohn- ungen und Eigenheimen. Da ist viel Geld zu verdienen.

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