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Bundesregierung: neues Klimaschutzgesetz in Planung

CO2-Emissionen sollen bis 2050 um 95 % sinken

Mit dem geplanten Klimaschutzgesetz will die Bundesregierung die Durchsetzung des Kyoto-Protokolls aus dem Pariser Klimavertrag von 2015 erreichen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unter der Leitung von BM Svenja Schulze (SPD) hatte bereits Anfang Febr. 2019 daher einen Entwurf vorgelegt, der am 27.5.2019 zur Ressortabstimmung eingebracht wurde. Das Gesetz sieht vor, dass die Bereiche Verkehr, Industrie, Landwirtschaft, Energie und Gebäude ein festes C02-Einsparziel vorgegeben be-kommen. Wird das Ziel verfehlt, soll durch Sofortprogramme umgesteuert werden. Bis 2050 sollen so 95 % der C02-Emissionen gegen-über dem Referenzjahr 1990 reduziert werden. Das wäre eine Verschärfung gegenüber dem Klimaschutzplan um 15 %.  

Dieses Ziel soll in Zwischenschritten erreicht werden. Ab 2021 sollen die C02-Emissionen linear bis 2030 abnehmen. Das wird u.E. kaum zu erreichen sein, wenn man den Industriestandort Deutschland sicher und zukunftsfähig machen will, denn zur Produktion von Gütern und Dienstleistungen benötigt man nach wie vor fossile Energieträger. Diese verursachen zwar C02-Emissionen, die jedoch in Deutschland mit 0,06 % kaum zur Klimaerwärmung beitragen. Im Übrig-en kann gar  nicht oft genug wiederholt werden, dass der antropogene Klima-wandel lediglich in Computersimulationen nachgewiesen wurde. Ansonsten gibt es keinen Beweis. Selbst im 5. IPCC-Sach-standsbericht findet man nichts.  

die des Gesetzes

Jedes Ministerium soll selbst Maßnahmen für einen klimafreundlicheren Verkehr, Landwirtschaft u.s.w. ergreifen. Soweit die Vorgaben nicht erreicht werden, sollen die Minsterien auch mit ihren Haushalts-mitteln aufkommen. So soll der Energie-bereich bis 2030 um 60 % C0-Emissionen einsparen, der Gebäudebereich 67 %, die Landwirtschaft 34 %, der Verkehr 42 % und die Industrie 51 %. Mit welchen Maß-nahmen diese Ziele erreicht werden sollen, entscheidet nach Auffassung des BMU jedes Ministerium für sich. Wir dürfen gespannnt sein, was dabei herauskommt.

So soll z.B. der Klimaschutz in Kommunen gefördert, (Stichwort Wohnraumdämm-ung), die C02-Grenzwerte verschärft und eine C02-Steuer eingeführt werden. Bis Ende 2019 sollen weitere Maßnahme-pakete geschnürt werden. Der energie-politische Sprecher der CDU, Joachim Pfeiffer, nannte im Tagesspiegel die Klima-schutzpolitik als „mittlweile nur noch schwer erträglich.“ Fraktionsvize Georg Nüßlein nannte das Vorgehen von Um-weltministerin Schulze ein „panikartiges Manöver.“ Der Klimaschutz wäre schon fast eine eine Art Ersatzreligion. Das sehen wir auch so. 

Dieser Sachverständigenrat (auch Klimakabinett genannt) soll sich aus sieben Personen zusammensetzen und hat die Aufgabe, die Wirksamkeit der ge-planten Klimaschutzmaßnahmen zu kontrollieren. Der Rat soll auf fünf Jahre ernannt werden. Ob dieser Rat nach dem Vorbild des britischen Committee on Cli-mate Change tatsächlich eingerichtet wird, werden die Ergebnisse der nächsten ost-deutschen Landtagswahlen zeigen.

Die zur Durchsetzung des geplanten Klimagesetzes nötigen Daten von Dritten soll das Umweltbundesamt erheben. Danach werden Geldbußen bis zu 50.000 EUR von diesem Amt verhängt, wenn die Daten nicht rechtzeitig, falsch oder unvoll-ständig vorgelegt werden. Wir sind ge-spannt, wie die Industrie auf diesen aben-teuerlichen Vorschlag reagieren wird, zu-mal China am 12.6.2019 mit einer Ver-knappung von Rohstoffen (seltene Erden) als Reaktion auf die US-Strafzölle gedroht hat.    

Quellenhinweise

N.N.: Entwurf eines Klimaschutzgesetzes; BMU (Hrsg.), Berlin Febr. 2019; FAZ vom 27.5.2019; Der Tagesspiegel vom 27.5. 2019; Zeit-Online vom 3.3.2019 und 29.5.2019; Hilse, Karsten: Nein zur ge-planten C02-Abgabe, in: Eike.de vom 27.4.2018; Klimareporter.de vom 21.2. 2019 und RK-Redaktion vom 14.06.2019

Fotos: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundeskanzleramt; alle anderen: pixa-bay.com.   

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